Unterhalt richtig berechnen

Unterhalt richtig berechnen und außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen

 

Die Frage des Unterhalts ist nach unserer Erfahrung häufig die dringlichste Trennungsfolge. Als Fachanwälte für Familienrecht kann die Kanzlei Brandt und Hoffmann Sie hier optimal beraten und Ihre Unterhalts Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.

Wir prüfen für Sie:

  • gibt es einen Anspruch auf Unterhalt (Trennungsunterhalt)?
  • Besteht ein Anspruch auf Kindesunterhalt?
  • Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
  • Welche Unterhaltshöhe steht Ihnen zu?

Wir setzen für Sie den Unterhalt außergerichtlich und gerichtlich durch und wehren überzogene Unterhaltsforderungen ab. Hier sind wir seit 2005 laufend bei den Amtsgerichten in Bamberg, Haßfurt, Lichtenfels, Forchheim und Erlangen tätig. Wir als Ihre Fachanwälte für Familienrecht aus Bamberg vertreten Sie in Ihren Unterhaltsverfahren aber auch bundesweit und schalten dann gegebenenfalls örtliche Kollegen ein.

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Unterhaltsforderung: Ich weiß gar nicht was mein Mann/meine Frau verdient?

Das ist letztlich kein großes Problem: Weil die Höhe des Unterhaltsanspruchs in der Regel von der Höhe des Einkommens abhängt, gibt es einen gesetzlichen Auskunftsanspruch. Ebenso müssen Belege vorgelegt werden. Diesen Anspruch setzen wir für Sie durch und können dann das Einkommen Ihres Ehegatten berechnen.

Unterhaltsforderung: Was verdient ein Unternehmer / Selbständiger?

Tatsächlich ist das eine der schwierigsten Fragen im Unterhaltsrecht. Ihre Scheidungsprofis aus Bamberg wissen, wo Selbständige sich arm rechnen oder aber leichtfertig viel zu hohe Einkünfte angenommen werden, etwa weil die Altersversorgung des Selbständigen nicht berücksichtigt wird. Generell gilt hier: Nur mit bester Beratung kann hier der Unterhalt richtig ermittelt werden.

Kindes-Unterhaltsforderung: Brauche ich da einen Anwalt? Das steht doch in der Düsseldorfer Tabelle!

Beim Kindesunterhalt gibt es die Düsseldorfer Tabelle, aus der man ablesen kann, welcher Unterhalt einem Kind nach seinem jeweiligen Alter zusteht, wenn man das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils einsetzt.

Nur:

Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen hat nichts mit dem Nettoauszahlungsbetrag auf dem letzten Lohnzettel zu tun. Es kann wesentlich höher sein, beispielsweise weil Sonderzahlungen (Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld) nicht berücksichtigt sind. Zudem gibt es eine Vielzahl von Umständen, die das Einkommen beeinflussen können: Etwa berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorgeaufwendungen, Zahlungen auf Schulden, Bewohnen einer eigenen Immobilie oder das Zusammenleben mit einem neuen Partner.

Deshalb:

Auch beim Kindesunterhalt besser gleich beraten lassen und den richtigen Anspruch ermitteln! Spätestens in einem Gerichtsverfahren zum Unterhalt brauchen Sie ohnehin anwaltliche Hilfe. Es handelt sich um eine Familienstreitsache, weshalb Sie ohne

Unterhaltsforderung: Welchen Anspruch habe ich auf Trennungsunterhalt?

Während des Bestehens einer Ehe hat der Ehegatte, der weniger verdient als sein Ehemann/seine Ehefrau einen Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Nach Durchführung einer Scheidung kann die Exfrau/der Exmann einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dies können wir im Rahmen der Scheidung als sogenannte Scheidungsfolgesache gerichtlich für Sie klären. Selbstverständlich erarbeiten wir hier auch außergerichtliche Regelungen, meist im Rahmen von notariellen Scheidungsvereinbarungen. Die Berechnung des Unterhaltsanspruchs ist dabei komplex; in jedem Fall gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz: Das bedeutet, dass dem (Ex-)Ehegatten mit dem niedrigeren Einkommen kein höherer Unterhalt als die Hälfte des verteilungsfähigen Einkommens zustehen kann. Dabei kommt es möglicher Weise nicht nur auf das tatsächlich erzielte Einkommen an. Wegen des Grundsatzes der Eigenverantwortung wird bei Auseinandersetzungen um den nachehelichen Unterhalt meist auch um die Frage fiktiver Einkünfte gestritten.

Einstweilige Anordnung von Unterhalt: Was ist zu tun?

Beliebt und oft folgenschwer: Das Verfahren der einstweiligen Anordnung kann in Unterhaltsverfahren schnell Fakten schaffen, die kaum revisibel sind. Hier kann ohne Ihre Anhörung im schriftlichen Verfahren allein auf Basis der Angaben des Gegners ein vollstreckungsfähiger Titel geschaffen werden. Spätestens wenn Ihnen ein solcher Antrag zugestellt ist, brauchen Sie Hilfe. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin!

Ihre Unterhaltsexperten Fachanwältin für Familienrecht Corinna Hoffmann und Fachanwalt für Familienrecht Christoph Brandt sind für Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bamberg da!

Schreiben Sie uns direkt!

Wir beraten Sie gerne und diskret bei allen Fragen zu Unterhalt und Kindesunterhalt. Jede Familie ist anders, deshalb hören wir Ihnen zu und entwickeln mit Ihnen gemeinsam die für Sie passenden Lösungen.

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Corinna Hoffmann Fachanwältin für Familienrecht
Christoph Brandt Fachanwalt für Familienrecht