Rechtsanwalt für Erbrecht in Bamberg

Das Erbrecht ist in Deutschland durch die Verfassung garantiert, denn Art. 14 Abs.1 GG besagt:

 

„Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“

Erbrecht in Deutschland: Was heißt das für mich?

Jeder Bürger darf – muss aber nicht – über seinen Nachlass (also sein Vermögen) sogenannte Verfügungen für den Fall des Todes treffen, es herrscht die sogenannte Testierfreiheit. Man kann also im Prinzip frei entscheiden, was mit dem Vermögen geschehen soll.

Kann ich meine Kinder oder meine Ehefrau überhaupt enterben?

Das ist möglich! Wenn Sie beispielsweise in einem Testament einen Alleinerben benennen, dann ist jeder andere gesetzliche Erbe auch enterbt. Kinder und Ehegatten oder die Eltern des Erblassers gehen dann aber nicht unbedingt leer aus: Sie haben einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil.

Wenn ich nichts regele, ist mein Vermögen dann weg?

Nein, das Vermögen als Ganzes (auch die Schulden!) einer Person geht immer auf einen oder mehrere gesetzliche Erben über und zwar in dem Moment des Todes des Erblassers, § 1922 BGB. Ein Nachlass wird also nie herrenlos. Nur wenn beim Erbfall kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden gewesen sein sollte und wenn der Erblasser keine Regelung getroffen hat, erbt der Staat.

Wer ist mein gesetzlicher Erbe?

Wer der gesetzliche Erbe ist, regelt das BGB in den §§ 1924 ff, wobei hier das Erbrecht nach sogenannten Stämmen (also Blutsverwandten) geregelt ist. In der Beratung müssen wir daher immer einen Stammbaum erstellen, um die gesetzliche Erbfolge festzustellen.

Neben dem Erbrecht nach Stämmen besteht das Erbrecht des Ehegatten. Hier ist familienrechtlich zu differenzieren: Hatten die Eheleute beim Tod des einen Ehegatten einen Ehevertrag abgeschlossen und/oder lebten sie im gesetzlichen Güterstand? Das hat erbrechtliche Auswirkungen: Nur bei der Zugewinngemeinschaft wird der gesetzliche Erbteil des Ehegatten erhöht. Deshalb: Eheverträge nur nach vorheriger guter Beratung abschließen und hier schon an erbrechtliche Auswirkungen denken!

Welche Steuerfreibeträge kann ich nutzen?

Gerade bei hohen Vermögen sollte immer auch an die Erbschaftssteuer gedacht werden. Schöpfen Sie für sich und Ihre Erben die Freibeträge optimal aus, vervielfachen Sie die Freibeträge durch geschickte Gestaltung!

 

Sie können beispielsweise (Stand:2019) eine Immobile mit einem Wert von 400.000 € schon zu Lebzeiten steuerfrei auf ein Kind übertragen. Sollte dieses nach Ablauf von 10 Jahren von Ihnen weitere 400.000 € (entweder durch Schenkung oder aber durch den Erbfall) erhalten, wären diese ebenfalls steuerfrei.

 Steuerfreibeträge
Steuerfreibeträge Erbschaftssteuer 2019 in €
Ehegatte und eingetragener Lebenspartner 500.000
Kinder 400.000
Enkel 200.000
Eltern 100.000
Weitere Abkömmlinge, Eltern (Erbe) 100.000
Geschwister, nichteheliche Lebespartner und alle sonstigen Personen 20.000
Testament selber schreiben, was muss ich beachten?

Sie können ein Testament selbst erstellen. Aber: Von Laien ohne anwaltliche Beratung formulierte Testamente sind sehr oft unwirksam, weil Formvorschriften nicht eingehalten wurden.

Unklare Formulierungen

Noch häufiger kann angesichts unklarer Formulierungen von Laien selbst von Juristen nicht eindeutig festgestellt werden, was der Erblasser mit seinem Testament erreichen wollte. Dann führt das Testament zu Streit zwischen Ihren Angehörigen und Ihr Wille wird womöglich nicht umgesetzt

Wir beraten Sie und entwickeln mit Ihnen formwirksame Testamente mit eindeutigen und damit rechtssicheren Formulierungen. Dann können Sie das Testament auch rechtssicher eigenhändig oder aber in notarieller Form errichten.

Wir zeigen Ihnen auch praktische Tipps auf, damit Ihr Wille auch beachtet wird:

Wenn kein Testament gefunden wird, greift die gesetzliche Erbfolge. Schaffen Sie mit uns durch klare Regelungen klare Verhältnisse! Vermeiden Sie Streit zwischen Ihren Angehörigen!

Erbe/Miterbe geworden oder enterbt – Was regelt das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht ist in erster Linie zuständig für folgende Bereiche:

  • die Erteilung des Erbscheins
  • die Verwahrung/Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen
  • die Annahme der Erbausschlagungserklärung
  • die Bestellung eines Nachlasspflegers
  • die Ernennung eines Testamentsvollstreckers
  • Entgegennahme des Nachlassverzeichnisses

Das Nachlassgericht regelt nicht von Amts wegen (automatisch):

  • die Nachlassauseinandersetzung zwischen den Miterben (Erbengemeinschaft)
  • Ihre Pflichtteilsansprüche bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche nach einer Enterbung
  • Ihre Ansprüche aus einem Vermächtnis

Wir ermitteln für Sie:

  • wie das Testament auszulegen ist (wirklicher Wille des Erblassers!)
  • ob das Testament angefochten werden kann

Wir setzen für Sie durch:

  • die Nachlassauseinandersetzung zwischen den Miterben, also die Auflösung der Erbengemeinschaft
  • Ihre Pflichtteilsansprüche bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche nach einer Enterbung
  • Ihre Ansprüche aus einem Vermächtnis

Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind oft langwierig und für die Beteiligten emotional äußerst belastend, denn hier werden aus den engsten Verwandten oft Gegner. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Situation fachlich kompetent und mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen und der Erfahrung aus über 14-jähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt in Bamberg.

Unsere Kanzlei in Bamberg ist barrierefrei erreichbar; bei Bedarf führen wir nach Absprache auch Hausbesuche durch.

Schreiben Sie uns direkt!

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Wir beraten Sie gerne und diskret bei allen Fragen zu Urheberrecht und Familienrecht. Jeder Fall ist anders, deshalb hören wir Ihnen zu und entwickeln mit Ihnen gemeinsam die für Sie passenden Lösungen.

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Corinna Hoffmann Fachanwältin für Familienrecht
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